Bessere Leistungen für die Bürger

“Fir eng besser Fleeg a Gesondheetsversuergung” werben Sozialminister Romain Schneider und Gesundheitsministerin Lydia Mutsch im Rahmen des öffentlichen Konferenzzyklus “De Patient am Mëttelpunkt”. Die erste von vier geplanten Konferenzen fand am 6. Dezember in Ettelbrück statt.

Pflegeversicherung: eine Erfolgsstory

schneider-romain_internetSozialminister Romain Schneider sprach im Hinblick auf die Pflegeversicherung, die 1998 in Luxemburg eingeführt wurde, von einer Success-Story. Derzeit haben rund13.500 Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Leistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden. Bei der geplanten Reform geht es Schneider zufolge um die Qualität der Pflege und die langfristige Absicherung ihrer Finanzierung. Der zuständige Minister nennt in diesem Zusammenhang einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahre. „Wir wollen das Rad nicht neu erfinden, sondern Leistungen und Pflege verbessern und dabei für mehr Flexibilität sorgen“, betont Schneider, für den Beitragserhöhungen derzeit nicht in Frage kommen. Die Pflege soll verstärkt nach den individuellen Bedürfnissen der Pflegeempfänger ausgerichtet werden. Hinzu kommt eine verbesserte Dokumentation der geleisteten Pflege. Die Pflegeversicherung habe in Luxemburg ihre Früchte getragen. Bei der Reform gehe es folglich nicht darum, Pflegeberechtigten etwas wegzunehmen, sondern auf Bestehendes aufzubauen und Pflegeleistungen zu optimieren.

Das Gesundheitssystem verbessern

mutsch-lydia_internetAuch Gesundheitsministerin Lydia Mutsch geht es darum, das System der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Mit dem vorgelegten Spitalgesetz, das laut Mutsch kein Spargesetz ist und auf einen Zeitraum von 10 Jahren abzielt, soll die Organisation der Spitäler und die Zuteilung der Betten geregelt werden. Besondere Aufmerksamkeit im neuen Gesetz kommt der ambulanten Behandlung zu. „Wir wollen die Wende hin zur ambulanten Behandlung vorbereiten“, erläutert Lydia Mutsch. „Wir wollen dazu beitragen, dass Menschen schneller gesund und unabhängiger werden. Darüber hinaus ist das Infektionsrisiko in Kliniken größer als zuhause, unterstreicht Mutsch. Ziel des Spitalgesetzes ist es auch, die Zusammenarbeit in und zwischen den Spitälern zu verbessern und verstärkt auf Kompetenznetzwerke zu setzen. Daneben soll sichergestellt werden, dass in sämtlichen Regionen des Landes Entbindungsstationen und medizinische Kinderbetreuung gewährleistet sind. Auch der Alterung der Bevölkerung wird durch das neue Gesetz Rechnung getragen. So ist eine Aufstockung von 105 auf 310 Betten im Bereich der geriatrischen Rehabilitation vorgesehen. Darüber wird durch das Spitalgesetz eine neue Kategorie von Betten für die medizinische Langzeitbetreuung eingeführt. Geplant seien 87 Langzeitbetten, so Mutsch, die auch darauf hinweist, dass das Spitalgesetz erstmals auch die Basisdienste der Krankenhäuser festlegt.

10 bis 15 Mio. Euro für zusätzliche Leistungen

Eine positive Entwicklung gibt es Sozialminister Romain Schneider zufolge auch im Bereich der Sozialversicherung. Die Finanzsituation habe sich seit dem Defizit von 2013 aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung und des Beschäftigungszuwachses verbessert, sodass die Sozialversicherung inzwischen über gesunde Finanzen und hohe Reserven verfügt. Ein Teil dieser Reserven soll Sozialminister Romain Schneider zufolge nun den Versicherten zugutekommen. „In der Quadripartite haben wir keine Senkung der Beiträge beschlossen, sondern gezielte Verbesserungen bei den Leistungen, so Schneider. 2017 sind hierfür 10 bis 15 Millionen Euro eingeplant.

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