Pressemitteilung: „Ein wichtiger Schritt für ein soziales Europa“

Unter Federführung des Luxemburger EU-Kommissars Nicolas Schmit, hat die EU-Kommission am Mittwoch eine EU-Richtlinie vorgelegt, mit der sichergestellt werden soll, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union durch angemessene Mindestlöhne geschützt werden, die ihnen am Ort ihrer Arbeit einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. 

In allen EU-Mitgliedstaaten gibt es Mindestlöhne. In 21 Ländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne und in sechs Mitgliedstaaten (Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden) wird der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge geschützt. In den meisten Mitgliedstaaten sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch von unzulänglicher Angemessenheit und/oder Lücken beim Mindestlohnschutz betroffen. Vor diesem Hintergrund schafft die vorgeschlagene Richtlinie einen Rahmen, um die Angemessenheit der Mindestlöhne und den Zugang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Mindestlohnschutz in der EU zu verbessern. Der Vorschlag der Kommission respektiert das Subsidiaritätsprinzip voll und ganz: Er schafft einen Rahmen für Mindeststandards, der die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und die Autonomie sowie die Vertragsfreiheit der Sozialpartner im Bereich der Löhne berücksichtigt und widerspiegelt. Der Vorschlag legt weder ein gemeinsames Mindestlohnniveau fest noch verpflichtet er die Mitgliedstaaten zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. 

„Fast 10 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU leben in Armut – das müssen wir ändern! Es darf nicht sein, dass Menschen, die einer Arbeit nachgehen, Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen. Mindestlöhne hinken anderen Löhnen, die in den letzten Jahrzehnten gestiegen sind, hinterher und müssen aufschließen. Tarifverhandlungen sollten in allen Mitgliedstaaten der Goldstandard sein. Die Gewährleistung angemessener Mindestlöhne ist in Grundsatz 6 der europäischen Säule sozialer Rechte, die von allen Mitgliedstaaten gebilligt wurde, schwarz auf weiß festgehalten – wir zählen also auf ihr anhaltendes Engagement“, erklärte Nicolas Schmitder für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, den Vorschlag der EU-Kommission. 

Yves Cruchten, LSAP-Präsident und Vorsitzender der außen- und europapolitischen Kommission im Parlament hat Nicolas Schmit zu seinem Vorstoß beglückwünscht: „Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen Mindestlohns in Europa, ein wichtiger Schritt für das soziale Europa.“ Gerade auch in Pandemiezeiten sei es wichtig, sich für eine faire Bezahlung aller Arbeitnehmer, insbesondere der Niedriglohnempfänger einzusetzen. „Den Lebenshaltungskosten angepasste Löhne sind Teil einer nachhaltigen und inklusiven Krisenbewältigung und gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Erholung. Nicht das Problem“, so Cruchten.  

„Sowohl in Luxemburg als auch in der übrigen EU erhalten mehr Frauen als Männer einen Mindestlohn. Angemessene Mindestlöhne können demnach auch dazu beitragen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu verringern“, ergänzte Georges Engel. 

Der LSAP-Fraktionspräsident erinnerte dann auch daran, dass seine Partei sich seit jeher – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene – für faire Löhne einsetzt und dass das Phänomen der ‚Working Poor‘ nicht hinnehmbar sei. In diesem Sinne und weil die EU-Kommission in ihrer Folgenabschätzung der Richtlinie festgestellt hat, dass Luxemburg 2018 (zusammen mit Bulgarien, der Tschechischen Republik, Estland, Deutschland, Ungarn, Litauen, Slowenien und Malta) Teil von neun europäische Ländern ist, in denen der soziale Mindestlohn nicht vor dem Risiko der Armut schützt, habe die LSAP sich zu Beginn der Legislaturperiode vehement und mit Erfolg für die Aufstockung des Mindestlohns um 100 Euro eingesetzt. 

Georges Engel weiter: „Darüber hinaus befürworten wir als LSAP eine strukturelle Anpassung des Mindestlohns an die wirtschaftliche Entwicklung. Wer arbeitet und zum Wohlstand des Landes beiträgt, muss leistungsgerecht entlohnt und am Produktivitätszuwachs beteiligt werden. Dieses Grundprinzip gilt für alle Arbeitnehmer. Tarifpolitik muss sich am geschaffenen Mehrwert und Produktivitätsgewinn orientieren. Die LSAP unterstützt die Arbeitnehmerverbände in ihren Bemühungen für eine leistungsgerechte Entlohnung der Beschäftigten. Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass alle Menschen von ihrem Einkommen leben können, ohne Sozialhilfe beantragen zu müssen. Arbeit muss sich lohnen und darf nicht gleichbedeutend sein mit Armutsrisiko.“ Mitgeteilt am 29. Oktober 2020 

  

Mitgeteilt am 29. Oktober 2020 von der LSAP-Fraktion 

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