Steuerreform – Die Vorschläge der Regierung

Am 29. Februar 2016 hat die Regierung anlässlich einer Pressekonferenz die einzelnen Punkte der Steuerreform vorgestellt, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.

Die Reform beruht auf den Säulen Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit, Selektivität und Wettbewerbsfähigkeit.

Hier die groben Züge:

Stärkung der Kaufkraft der Haushalte

Die vorübergehende Haushaltsausgleichssteuer (0,5%) wird abgeschafft.

Die Steuertabelle wird überarbeitet, um sozial gerechter zu werden. Der Steuerkredit für Arbeitnehmer und Rentner (CIS/CIP) sowie derjenige für Alleinerziehende (CIM) werden gezielt nach oben angepasst. So wird die Kaufkraft der einkommensschwächeren Haushalte und des Mittelstands erheblich gestärkt. Ganz im Sinne der Solidarität werden diejenigen, die über ein höheres Einkommen verfügen, mehr Steuern zahlen, wobei diesbezüglich eine neue Besteuerungsstufe mit 41% ab einem Jahreseinkommen von 150.000 EUR und 42% (Spitzensatz) ab 200.000 EUR (Steuerklasse 1) eingeführt wird.

Die Waisenrente wird steuerfrei.

Für gebietsansässige und nicht gebietsansässige Ehepaare wird die optionale Individualbesteuerung eingeführt.

Die Obergrenze für die Abzugsfähigkeit von Prämien für Altersvorsorgeverträge wird unabhängig vom Alter des Zeichners auf 3.200 EUR festgesetzt.

Die Abgeltungsquellensteuer (RELIBI) wird auf 20% erhöht. Sie wird jedoch nur dann angewandt, wenn die Höhe der bezogenen Zinsen den jährlichen Betrag von 250 EUR pro Person und pro Zahlstelle übersteigt, womit Kleinsparer von dieser Maßnahme verschont bleiben.

Vereinfachter Zugang zu Wohnraum

Um ihre Fähigkeit zur Finanzierung von Eigenwohnraum zu verbessern, wird die Obergrenze der im Rahmen von Bausparverträgen abzugsfähigen Prämien für Steuerpflichtige unter 40
Jahren erhöht. Auch die Beträge der im Rahmen eines Immobilienkredits abzugsfähige Schuldzinsen werden erhöht.

Um das Angebot an erschwinglichem Wohnraum zu vergrößern, werden die Vermietung von Sozialwohnungen durch konventionnierte Stellen (z. B. die Agentur für Sozialwohnungen (agence immobilière sociale – AIS) sowie die Markteinführung von zum Verkauf bestimmten Immobilien gefördert (zeitlich begrenzte Maßnahme).

Nachhaltigerer Individualverkehr

Für emissionsfreie Fahrzeuge wird ein Steuerfreibetrag eingeführt. Die Steuerbestimmungen im Falle der Bereitstellung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer (Leasing) werden geprüft, um die Verwendung von schadstoffärmeren Fahrzeugen zu fördern.

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

Durch eine schrittweise Reduzierung der Körperschaftsteuer von derzeit 21% auf 19% im Jahre 2017 und auf 18% im Jahre 2018 soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Um junge innovative Unternehmen zu ermutigen, wird die Körperschaftsteuer für Unternehmen, deren jährliches steuerpflichtiges Einkommen nicht mehr als 25.000 EUR beträgt, auf 15% gesenkt.

Die Mindestvermögensteuer der Finanzbeteiligungsgesellschaften wird auf 4.815 EUR erhöht. Für die ab 2017 erlittenen Verluste wird die Verwendung von steuerlichen Verlustvorträgen begrenzt.

Um die Übertragung von Familienunternehmen auf die nächste Generation zu vereinfachen, wird der Mehrwert von etwaigen Immobiliengütern (Grundstücke oder Gebäude), die dem übertragenen Unternehmen gehören, steuerneutral.

Was die Neuinvestitionen von Betreibern landwirtschaftlicher Betriebe angeht, sind künftig bis zu einem Betrag von 250.000 EUR dieser Investitionen 30 % und über diesen Betrag hinaus 20% abzugsfähig.

Bekämpfung von Steuerbetrug

Die Bekämpfung von Steuerbetrug wird verstärkt. Diesbezüglich werden die Mittel der Verwaltungen erhöht.

Politische Reaktionen

Premier- und Staatsminister Xavier Bettel äußerte sich folgendermaßen: „Die Steuerreform, die sich an unseren gesellschaftlichen Reformen und den bereits in Angriff genommenen Änderungen in Sachen Wohnungsbaupolitik und Familienpolitik orientiert, wurde in Absprache mit den Tarifpartnern ausgearbeitet. Sowohl die Forderungen der Gewerkschaften als auch diejenigen der Arbeitgeberschaft spiegeln sich darin wider. Es ist demnach eine gerechte Reform, die vor allem auf steuerliche Gerechtigkeit abzielt und einen Faktor zur Unterstützung der Binnennachfrage darstellt.“

Finanzminister Pierre Gramegna kommentierte die Reform wie folgt: „Die Reform bietet ein gerechtes Gleichgewicht zwischen steuerlichen Entlastungen zugunsten der Haushalte und der Unternehmen einerseits und der Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen andererseits. Diese Reform ist gut für das Wachstum, für unsere Wirtschaft und für das Land.“

Der stellvertretende Premierminister und Wirtschaftsminister Étienne Schneider erklärte: „Ich freue mich über die allgemeine Erhöhung der Kaufkraft, vor allem für die Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen. Durch die zusätzliche Einführung einer neuen Besteuerungsstufe für die hohen Einkommen ist die Reform zudem eine Garantie für steuerliche Solidarität und Selektivität auf der Grundlage von sozialwirtschaftlichen Kriterien. Die Reduzierung der Besteuerung der Gesellschaften stärkt die Wettbewerbsfähigkeiten der nationalen Unternehmen. Dieses verbesserte steuerliche Umfeld stabilisiert zudem die Position Luxemburgs als Zielort für ausländische Investoren.“

Justizminister Félix Braz sagte seinerseits: „Die Steuerreform kennzeichnet sich durch ihr steuerliches Gleichgewicht und ihre soziale Gerechtigkeit. Sie stärkt die Kaufkraft der Bürger und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und stellt gleichzeitig die angemessenen umweltbezogenen Weichen.“

Die Details der Reform sind auf www.reforme-fiscale.public.lu abrufbar.

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