Alex Bodry: “Datenschutz, keine Bagatelle”

Luxemburg tut sich sichtlich schwer mit dem Datenschutz.

Das Datenschutzgesetz von 1979 wurde kaum in die Realität umgesetzt. Das gleiche Schicksal erlitt das strengere und komplettere Datenschutzgesetz von 2002. Das auf Notifizierungen und Genehmigungen von Datenbedenken aufgebaute Schutzsystem wurde schließlich 2018 durch ein, auf allgemeinen Regeln und ex-post Kontrollen fundiertes System ersetzt.

Die Verarbeitung von persönlichen Daten im Justiz- und Polizeibereich unterliegen speziellen Bestimmungen, die auf einer europäischen Richtlinie fußen. Das Gesetz sieht im Gegensatz zu den früheren Gesetzestexten keine Sondergenehmigungen oder reglementarischen Ausführungsbestimmungen für bestimmte Datenbanken vor.

Mit dem neuen Datenschutzgesetz glaubten Regierung und Parlament die rechtlichen Unsicherheiten aus der Vergangenheit behoben und einen wirksameren Datenschutz beschlossen zu haben.

DP, LSAP, Grüne, CSV und Linke haben der Gesetzesvorlage zugestimmt. Aufgrund dieser sehr breiten Zustimmung scheint mir die zur Schau gestellten Empörung und Aufregung insbesondere der CSV doch höchst befremdend.

Es besteht eine kollektive Verantwortung für die Missstände der Vergangenheit und die wahrscheinliche Unzulänglichkeit des Gesetzes von 2018. Keiner ist ohne Makel in dieser Angelegenheit. Deshalb sollte man jetzt die Chance kollektiv nutzen, eine rechtlich korrekte und inhaltlich progressive Datenschutzreglung in Angriff nehmen.

Es gilt ein Gleichgewicht zu finden, zwischen der restriktiven Speicherung und Verarbeitung von sensiblen Daten und den Anforderungen einer wirksamen Arbeit der Polizei- und Justizorgane.

Sicher, Justiz und Polizei haben sich interne Regeln gegeben nach denen sie ihre Datenbanken führen. Diese Regeln müssen, meiner Ansicht, nach öffentlich zugänglich sein und den Umfang der gespeicherter Daten, ihrer Dauer und ihrem Zugang sehr strikt regeln. Dies scheint  nicht immer der Fall zu sein. Hier besteht weiterhin Klärungs- und Nachbesserungsbedarf.

Die in Auftrag gegebenen Studien bei der Generalinspektion der Polizei und der nationalen Datenschutzkommission werden in dieser Hinsicht sehr hilfreich sein. Auch die Archivierung muss inhaltlich und zeitlich streng geregelt werden, am besten per Gesetz.

Die LSAP kann sich vorstellen, dass dies durch eine parteiübergreifende Gesetzesinitiative geschieht.

Hier geht es allein um die persönliche Rechte der Bürger; parteipolitische Spielchen sind hier fehl am Platz!

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