Die Fraktion der LSAP

Die Fraktion der LSAP setzt sich aus den sozialistischen Mitgliedern der Abgeordnetenkammer, des Europäischen Parlamentes und des Staatsrates zusammen. Durch ihre Mitarbeit an der Gesetzgebung trägt die sozialistische Fraktion zur Umsetzung des Parteiprogramms der LSAP bei. Im Parlament beteiligen sich die 11 sozialistischen Abgeordneten an den zwei wichtigsten Funktionen der Abgeordnetenkammer: Gesetze erlassen und die Regierung kontrollieren. Gesetzesvorhaben werden in den parlamentarischen Ausschüssen vorbereitet, bevor sie vom Plenum verabschiedet werden. Die Kontrolle der Regierung erfolgt über unterschiedliche, vom Reglement des Parlamentes vorgesehene Mittel (z.B. schriftliche oder mündliche Fragen, Interpellationen…). Eine weitere wichtige Funktion der Abgeordnetenkammer ist die Organisation von Debatten, in welchen die politischen Parteien ihre Positionen der Öffentlichkeit darlegen können (Orientierungsdebatten, Konsultationsdebatten, …).

Die Initiativen

Die Abgeordnetenkammer ist als gesetzgebendes Organ die wichtigste politische Institution im Großherzogtum. Ohne sie kann von der Regierung keine wichtige Entscheidung getroffen werden. Darüber hinaus kontrolliert sie die Handlungen der Regierung durch unterschiedliche Initiativen, nämlich:

Parlamentarische Frage

Jeder Abgeordnete hat das Recht, der Regierung Fragen zur politischen Aktualität oder des allgemeinen Interesses zu stellen. Diese Fragen können entweder mündlich während einer Aktualitätsstunde im Parlament oder schriftlich gestellt werden. Die Minister haben im Falle einer schriftlichen Frage einen Monat Zeit, auf diese zu antworten. Im Falle einer dringenden Frage verkürzt sich diese Frist auf eine Woche. Die Antworten auf alle parlamentarischen Fragen können auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer nachgelesen werden: www.chd.lu

Interpellation

Jeder Abgeordnete hat das Recht, von der Regierung Erklärungen zu einem Thema des allgemeinen Interesses zu verlangen. Eine solche Interpellation muss schriftlich an die Regierung gerichtet werden und wird dann in einer öffentlichen Sitzung des Parlamentes diskutiert.

Orientierungsdebatte

Eine Orientierungsdebatte zu einem Thema des allgemeinen Interesses wird auf Initiative von mindestens fünf Abgeordneten hin organisiert um die Regierung über ihre Absichten zu befragen. Diese Debatte kann von einem schriftlichen Bericht des zuständigen Ausschusses begleitet werden.

Debatten

Jeder Abgeordnete kann durch seine mündlichen Beiträge zu einem Gesetzesvorschlag oder zu jedem anderen im Plenum diskutierten politischen Thema Einfluss nehmen. Hier können Sie auf die Beiträge der Abgeordneten zugreifen: www.chd.lu