Eine Sektion ist die Zusammenfassung aller in einer oder mehreren Gemeinden wohnenden Parteimitglieder. In der parteiinternen Demokratie kommt der Sektion als Basisgruppe entscheidende Bedeutung zu.
Sie hat folgende Aufgaben:
Durch ihre Delegierten auf dem Landeskongress bestimmt sie die politische Linie der Partei, verteidigt und verbreitet diese bei allen Mitgliedern und Mitbürgern.
Die Organe der Sektion entscheiden über kommunalpolitische Fragen; sie treffen ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Programme und der Grundsätze der Partei. Der Abschluss einer Koalition auf kommunaler Ebene fällt unter die souveräne Zuständigkeit der Generalversammlung der Sektion respektive der Generalversammlung der vereinten Sektionen der entsprechenden Gemeinde, die unter Beachtung der Grundsätze und der Statuten sowie nach Anhören der Parteileitung allein darüber zu befinden hat.
Die Sektion fördert die politische Bildung ihrer Mitglieder.